Montag, 26. Oktober 2009

Förderung für Autoren

Basel.- Den Baslern sind die Literatur und jene, die sie schaffen, noch etwas wert. Jüngstes Beispiel: Der Fachausschuss Literatur der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft hat in seiner dritten Sitzung die Förderung des literarischen Schaffens mit fünf Beiträgen in den Bereichen Autorenförderung, Buchproduktion und Literaturvermittlung beschlossen und vergibt einen Gesamtbetrag von 36.200 Schweizer Franken. Der Fachausschuss Literatur der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft vergibt jährlich eine Summe von 160.000 Franken sowohl für die Autorinnen- und Autorenförderung, wie auch für die Produktionsförderung und für spezielle Projekte.

15.000 Franken gehen an Verena Stössinger für den Roman „Leben und sterben lassen“ (Arbeitstitel); je CHF 6.000 Produktionsbeitrag gehen an den Limmat Verlag, Liliane Studer, für den Roman „Maus im Kopf“ von Sandra Hughes sowie an den Waldgut Verlag, Monika Oertner, für die Gedichte „Kussnester“ von Werner Lutz. Einen Projektbeitrag von CHF 4.200 bekommen die Société d’études françaises für die Autorenhonorare der Reihe „Ecrivains et poètes d’aujourd’hui“ sowie CHF 5.000 der Kulturpavillon, Barbara Preusler und Aernschd Born, für die Literaturreihe „Literaturzoll“

Der Fachausschuss besteht aus sieben Mitgliedern, welche als Fachleute mit der Sparte Literatur verbunden sind. Je ein Vertreter/eine Vertreterin des Präsidialdepartements Basel-Stadt und der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Basel-Landschaft gehören dem Fachausschuss von Amtes wegen an. Mitglieder sind Urs Heinz Aerni, Dr. Marlise Mueller Studer, Dr. Olga Rubitschon, Dr. Jürg Seiberth, Manuela Waeber sowie Anne Schöfer (Vertreterin Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Basel-Landschaft) und Regula Düggelin (Vertreterin Präsidialdepartement Basel-Stadt). Die Geschäftsführung erfolgt durch das Präsidialdepartement Basel-Stadt, Abteilung Kultur. Der Fachausschuss hat den Status einer beratenden Kommission und tagt dreimal jährlich.

Die anzuwendenden Förderkriterien werden wie folgt formuliert: Originalität der Texte und Projekte, sprachliche, stilistische und strukturelle Qualität, inhaltliche Relevanz, Professionalität, künstlerische Glaubwürdigkeit, Öffentlichkeitsrelevanz. Bei Produktionsförderung gelten zusätzlich: Wirtschaftlichkeit, Selektionskriterien, Produktions- und Vertriebsplan.

Nächster Eingabetermin für das Jahr 2010 ist der 15. Dezember 2009. Informationen für Gesuchstellende und eine Übersicht über die bisher geförderten Projekte können herunter geladen werden auf: www.kultur.bs.ch („Projektförderung“ und/oder „Unterstützte Projekte“). Für weitergehende Fragen können sich die Antragssteller telefonisch an die Projektbeauftragten in der Abteilung Kultur Basel-Stadt wenden.

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